Nachweis berufspraktische Kenntnisse
F00002932• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 19c (2) AufenthG
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie einen Nachweis über ausgeprägte berufspraktische Kenntnisse bei. Hierzu sind Nachweise über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in den letzten sieben Jahre beizubringen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden