Hinweis zum Nachweis Rückzahlung von Fremdmitteln
F00002693• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Wenn möglich, sollen Nachweise mit angefügt werden. Dieser Hinweis weist den Antragsteller darauf hin.
Handlungsgrundlage
- § 12 (1) Satz 2 WoGV; Nr. 10.014 WoGVwV (Teil A)
Formularangaben
Reichen Sie, wenn möglich, alle Nachweise zur Rückzahlung von Fremdmitteln ein, beispielsweise Bausparurkunden, die mit der Finanzierung im Zusammenhang stehen oder aktuelle Zahlungsnachweise.
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden