Hinweis zum Nachweis Fremdmittel
F00002691• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Wenn möglich, sollen Nachweise mit angefügt werden. Dieser Hinweis weist den Antragsteller darauf hin.
Handlungsgrundlage
- §§ 10, 12 WoGG; §§ 9-12 WoGV; Nr. 10.014 WoGVwV (Teil A)
Formularangaben
Reichen Sie, wenn möglich, alle Nachweise zu den Fremdmitteln ein, beispielsweise Darlehensverträge oder Fremdmittelbescheinigungen vom Darlehensgeber.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden