Hinweis Ersetzung Fremdmittel
F00002664• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 11 (2) WoGV; Nr. 10.08 WoGVwV (Teil A);
Formularangaben
Mit Ersetzung ist insbesondere eine Umschuldung gemeint. Eine Ersetzung liegt nicht vor, wenn an die Stelle eines Zwischenfinanzierungsmittels ein Dauerfinanzierungsmittel getreten ist.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden