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Hinweis Fremdmittel

F00002656 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §§ 10, 12 WoGG; §§ 9-12 WoGV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Fremdmittel sind Darlehen, gestundete Restkaufgelder und gestundete öffentliche Lasten des Grundstücks (z. B. verrentete Erschließungsbeiträge). Die Fremdmittel müssen für den Grundstückserwerb, den Haus-/Wohnungserwerb, den Bau des Hauses, die Modernisierung des Hauses/der Wohnung, die/den nachträgliche/n Einrichtung/Ausbau einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsfläche oder den nachträglichen Anschluss an Versorgungs- und Entwässerungsanlagen bestimmt sein. Darlehen für Instandsetzung oder Instandhaltung sind nicht berücksichtigungsfähig. Laufende Nebenleistungen sind beispielsweise laufende Verwaltungskostenbeiträge an den/die Darlehensgeber/in.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Anpassungen aufgrund Papierantrag vom 28.07.2021