Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (Fahrerlaubnis)
F00002602• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 19, 21 (3) S. 1 Nr. 5 FeV
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie einen Nachweis bei, dass Sie an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen haben. Die Schulung bestand aus mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Alternativ werden auch folgende Nachweise anerkannt:
1. ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder ein Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
2. ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutisch-kaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder
3. eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer oder Rettungsschwimmerin mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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