Hinweis Kinderbetreuungskosten
F00002584• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Nr. 14.115 WoGVwV (Teil A); § 60 SGB I
Formularangaben
Grundsätzlich können nur eigene Ausgaben berücksichtigt werden, somit solche, die direkt durch Sie aufgebacht werden. Zahlungen, z. B. durch das Jugendamt und/oder den Arbeitgeber können nicht berücksichtigt werden.
Ausgaben für die Kinderbetreuung beinhalten z.B. Zahlungen für die Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten) oder die Tagespflege (Tagesmutter). Andere Ausgaben, wie z.B. für Essen, Schulgeld, Nachhilfe-, Fremdsprachen- und Musikunterricht, Computerkurse u.ä. sowie für sportliche und andere Freizeitaktivitäten können nicht berücksichtigt werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden