Schwerbehinderung (Grad der Behinderung)
F00002565• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 152 (1) SGB IX
Formularangaben
Eingabe: Den Grad der Behinderung finden Sie auf der Feststellung der Behinderung oder auf dem Schwerbehindertenausweis.
Technische Beschreibung
Der Grad der Behinderung wird nach Zehnergraden abgestuft festgestellt, ab Grad 20 (§ 152 (1) SGB IX).
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Harmonisiert
Versionshinweis
Anpassungen gemäß Papieranträge vom 28.07.2021