Sperre Fahrerlaubnis
F00002557• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 20 (4) FeV; § 69a (5) StGB
Formularangaben
Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer Sperre beantragt werden. Beachten Sie, dass die Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis mit der Rechtskraft des Urteils beginnt und nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis.
Mit der Beantragung der Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis bestätigen Sie, dass Ihre Fahrerlaubnis nicht gesperrt ist, oder die Sperre in höchstens sechs Monaten abläuft.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachlich freigegebene Version