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Sperre Fahrerlaubnis

F00002557 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 20 (4) FeV; § 69a (5) StGB

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis zur Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer Sperre beantragt werden. Beachten Sie, dass die Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis mit der Rechtskraft des Urteils beginnt und nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. Mit der Beantragung der Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis bestätigen Sie, dass Ihre Fahrerlaubnis nicht gesperrt ist, oder die Sperre in höchstens sechs Monaten abläuft.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Fachlich freigegebene Version