Hinweis: kein existierendes Bankkonto
F00002484• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 26 (2) WoGG
Formularangaben
Da kein Konto existiert, wird das Wohngeld an den Wohnsitz der wohngeldberechtigten Person übermittelt. Die dadurch entstehenden Kosten werden vom Wohngeld abgezogen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden