Nachweis Sehvermögen für Fahrerlaubnis der A-, B-, L- und T-Klassen
F00002463• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 21 (3) S. 1 Nr. 3 FeV; § 12 (3)-(5) FeV; Anlage 6.1 FeV
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen bei. Sie können eine Sehtestbescheinigung einer Sehteststelle oder ein Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes einreichen. Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein. Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T muss die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfen mindestens 0,7/0,7 betragen. Alternativ können Sie das ausreichende Sehvermögen durch ein augenärztliches Gutachten nachweisen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Bezeichnung angepasst