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Nachweis Sehvermögen für Fahrerlaubnis der A-, B-, L- und T-Klassen

F00002463 Version 1.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 21 (3) S. 1 Nr. 3 FeV; § 12 (3)-(5) FeV; Anlage 6.1 FeV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis Sehvermögen für Fahrerlaubnis der A-, B-, L- und T-Klassen

Hilfetext

Eingabe: Fügen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen bei. Sie können eine Sehtestbescheinigung einer Sehteststelle oder ein Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes einreichen. Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein. Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T muss die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfen mindestens 0,7/0,7 betragen. Alternativ können Sie das ausreichende Sehvermögen durch ein augenärztliches Gutachten nachweisen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Bezeichnung angepasst