Nachweis Sehvermögen Fahrerlaubnis A-, B-, L- und T-Klassen
F00002463• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 21 (3) S. 1 Nr. 3 FeV; § 12 (3)-(5) FeV; Anlage 6.1 FeV
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie einen Nachweis über Ihr Sehvermögen bei. Zulässig sind eine Sehtestbescheinigung einer Sehteststelle oder ein Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes. Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein. Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T muss die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfen mindestens 0,7/0,7 betragen, oder ausreichendes Sehvermögen durch ein augenärztliches Gutachten nachgewiesen werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden