Besitz ausländische Fahrerlaubnis
F00002456• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 21 (2) FeV
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie an, ob Sie bereits eine Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat besitzen oder besessen haben, oder ob Sie eine Fahrerlaubnis bei einer anderen Behörde eines solchen Staates beantragt haben.
Mit der Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis verzichten Sie auf eine möglicherweise bereits vorhandene Fahrerlaubnis dieser Klasse aus einem solchen Staat.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden