Mobilitätsabfrage nach § 5 (2) SchwbAwV
F00002252• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Sollte der Antragssteller das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, so muss kein Lichtbild angefordert werden.
Handlungsgrundlage
- § 5 (2) SchwbAwV
Formularangaben
Eingabe: Können Sie das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen?
Ausgabe: Verlassen des Hauses nicht möglich oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens.
Ausgabe: Verlassen des Hauses nicht möglich oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens.
Eingabe: Geben Sie „Ja“ an, wenn Sie das Haus nicht verlassen können.
Geben Sie „Ja“ an, wenn Sie das Haus nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können.
Ansonsten geben Sie „Nein“ an.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden