Funktion des Vor-Ort-Auslesens
F00002246• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 21a PAuswG; § 28 (1) Nr. 5 PAuswV
Formularangaben
Eingabe: Beschreiben Sie kurz das dem Antrag zu Grunde liegende Interesse an einer Berechtigung. Geben Sie an, welche Funktion das Vor-Ort-Auslesen im Rahmen der behördlichen Aufgabenwahrnehmung oder der vorgesehenen Geschäftszwecke der antragstellenden Person erfüllen soll.
Ausgabe: Kurze Beschreibung das dem Antrag zu Grunde liegenden Interesses an einer Berechtigung. Angabe, welche Funktion das Vor-Ort-Auslesen im Rahmen der behördlichen Aufgabenwahrnehmung oder der vorgesehenen Geschäftszwecke der antragstellenden Person erfüllen soll.
Ausgabe: Kurze Beschreibung das dem Antrag zu Grunde liegenden Interesses an einer Berechtigung. Angabe, welche Funktion das Vor-Ort-Auslesen im Rahmen der behördlichen Aufgabenwahrnehmung oder der vorgesehenen Geschäftszwecke der antragstellenden Person erfüllen soll.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden