Nachweis über die erworbene Berufserfahrung
F00001774• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Nachweis über die erworbene Berufserfahrung
Handlungsgrundlage
- § 3 Abs. 6 BÄO
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie (falls vorhanden) Nachweise über die erworbene Berufserfahrung ein, wie beispielsweise Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, Referenzschreiben.
Der Nachweis kann im Originial oder eine beglaubigte Kopie sein und muss übersetzt in deutscher Sprache sein (von öffentlich bestelltem oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzter).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden