Angaben von Kosten oder Pauschale (Warmwasser)
F00001722• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Beim Geltend machen der Kosten kann der konkrete Betrag genannt oder eine Pauschale gewählt werden.
Handlungsgrundlage
- § 9 Abs. 2 S. 1 WoGG, § 6 Abs. 1 Nr. 1 WoGV, § 1 Abs. 1 HeizkostenV
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie bitte an, ob Sie die Pauschale nutzen oder den konkreten Betrag nennen möchten
Ausgabe: Pauschale oder Betrag
Ausgabe: Pauschale oder Betrag
Technische Beschreibung
Verwendete Codeliste: C00000179 Pauschale oder Betrag 2019-11-27
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden