Kind aktuell familienversichert und künftig pflichtversichert bei einer anderen Krankenkasse
F00001713• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V
Formularangaben
Das Kind ist in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung familienversichert und ist künftig pflichtversichert bei einer anderen Krankenkasse.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
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