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Vermögenswerte ohne rechtliche Verwertbarkeit

F00000683 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 46 Abs. 3 BAföG i.V.m. BAföG-FormblattVwV 2016

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Vermögenswerte, deren Verwertung aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist

Hilfetext

Eingabe: Eine Verwertung von Vermögensgegenständen ist aus rechtlichen Gründen z.B. ausgeschlossen, wenn ein entsprechendes gesetzliches oder behördliches Veräußerungsverbot (§§ 135, 136 BGB) vorliegt. Eine Verwertung ist jedoch nicht durch ein vom Eigentümer vereinbartes rechtsgeschäftliches Veräußerungsverbot (§ 137 BGB) ausgeschlossen. Die Verwertung von Prämienspar- und Bausparguthaben ist aus rechtlichen Gründen nicht ausgeschlossen; hier besteht stets eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit. Es ist eine ausführliche Begründung mit Nachweisen erforderlich.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num_currency

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Automatisch erzeugte Version