Hinweis zur Wohnung
F00000650• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Hinweis zur Wohnung
Handlungsgrundlage
- Nr. 1.03 WoGVwV (Teil A)
Formularangaben
Wichtig zu wissen: Wohngeld können Sie nur beantragen, wenn Sie Mieter/in der Wohnung sind. Wohngeld ist immer fest mit der Wohnung verbunden - bei einem Umzug muss der Antrag auf Wohngeld neu gestellt werden. Die Wohnung muss der Lebensmittelpunkt von Ihnen und Ihren Haushaltsmitgliedern sein. Sie können nur für eine Wohnung Wohngeld erhalten.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden