Bauspar- und Prämienguthaben Höhe
F00000636• Version 2.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Handlungsgrundlage
- § 46 Abs. 3 BAföG i.V.m. BAföG-FormblattVwV 2016
Formularangaben
Eingabe: Von Bauspar- oder Prämiensparguthaben werden für die bei einer evtl. Verwertung entstehenden Verbindlichkeiten (z.B. Prämienrückforderung) von Amts wegen pauschal 10 Prozent abgesetzt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Strukturelementart geändert. Ausgabebezeichnung eingefügt.