Auskunft zum Vermögen des Haushalts
F00000588• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Auskunft zum Vermögen des Haushalts
Handlungsgrundlage
- § 21 Nr. 3 WoGG; Nr. 21. 37 WoGVwV (Teil A)
Formularangaben
Eingabe: Besitzen Sie ein Vermögen von über 60.000 Euro? Oder besitzen Sie gemeinsam mit Ihren Haushaltsmitglieder ein Vermögen von über 60.000 Euro plus je 30.000 Euro pro Haushaltsmitglied?
Ausgabe: Erhebliches Vermögen
Ausgabe: Erhebliches Vermögen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden