Ergänzende Angaben zum Arbeitsplan (Anlage)
F00000531• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Anhang I, Nr. 2.4.2 GefStoffV; Nr. 3.2 (3), (9) TRGS 519; Anlagen 1.1, 1.3, 1.5 TRGS 519; Nr. 14.4 TRGS 519
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie ergänzende Angaben zum Arbeitsplan bei, wenn Tätigkeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten durchgeführt werden. Nutzen Sie Anlage 1.5 aus der TRGS 519 als Vorlage. Sie haben auch die Möglichkeit, stattdessen die ergänzenden Angaben zum Arbeitsplan im Folgenden auszufüllen.
Ergänzende Angaben sind nicht nötig, wenn es sich um Tätigkeiten geringen Umfangs nach Nr. 14.4 TRGS 519 handelt, zum Beispiel bei Entfernen von Dichtungen an Gasbrennern oder an Türen, Beschichten von Abschottungen an Kabeldurchführungen oder an Durchführungen von Lüftungskanälen oder Rauchrohren, oder Beschichten von schwach gebundenen asbesthaltigen Platten in gutem Zustand durch Rollen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden