Lohn- oder Einkommensersatzleistung
F00000314• Version 1.1•
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Inhalt
Definition
Zu diesen Leistungen gehören: Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Altersübergangsgeld, Altersübergangsgeld-Ausgleichsbetrag, Unterhaltsgeld, Eingliederungshilfe nach dem SGB III, aus dem Europäischen Sozialfonds vorfinanziertes Unterhaltsgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Arbeitslosenbeihilfe nach § 86a SVG, Versorgungskrankengeld, Verdienstausfallsentschädigungen nach dem IfSG, Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz und Elterngeld und mit diesem vergleichbare Leistungen der Länder. Bis zu einer Höhe vom 300 EUR ist das Elterngeld von der Anrechnung ausgenommen (§ 10 Abs. 1, 2 BEEG). Bei der Berechnung des Anrechnungsbetrages werden keine Werbungskosten abgezogen (VGH München BeckRS 2015, 50088). (Beck)
Handlungsgrundlage
- § 14 Abs. 2 Nr. 6 WoGG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
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