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Ausbildungsgang vorgeschriebene Dauer

F00000211 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Vorgeschriebene Dauer einer Aus- oder Fortbildung (z.B. Studium oder Ausbildungsberuf).

Handlungsgrundlage


  • § 46 Abs. 3 BAföG i.V.m. BAföG-FormblattVwV 2016

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Vorgeschriebene Dauer

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie hier die vorgeschriebene Dauer des Ausbildungsganges an, falls möglich (z.B. vorgeschriebene Ausbildungsdauer oder Studiendauer).
Ausgabe: Vorgeschriebene Dauer einer Aus- oder Fortbildung

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Automatisch erzeugte Version