Abgemeldete Tätigkeit
F00000197• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Abgemeldete Tätigkeit
Handlungsgrundlage
- GewAnzV, Nr. 15
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie die abzumeldende Tätigkeit an, z. B. Herstellung von Möbeln, Elektroinstallationen und Elektroeinzelhandel, Großhandel mit
Lebensmitteln.
Ausgabe: Dieses Feld enthält Angaben zur abzumeldenden Tätigkeit.
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Vorabversion zum Austausch mit NRW