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Abgemeldete Tätigkeit

F00000197 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Abgemeldete Tätigkeit

Handlungsgrundlage


  • GewAnzV, Nr. 15

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Abgemeldete Tätigkeit

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie die abzumeldende Tätigkeit an, z. B. Herstellung von Möbeln, Elektroinstallationen und Elektroeinzelhandel, Großhandel mit Lebensmitteln.
Ausgabe: Dieses Feld enthält Angaben zur abzumeldenden Tätigkeit.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Vorabversion zum Austausch mit NRW