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Vorliegen einer Erlaubnis

F00000125 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe ist keine besondere Erlaubnis erforderlich. In manchen Branchen ist aber dennoch eine spezielle Erlaubnis notwendig.

Handlungsgrundlage


  • GewAnzV, Nr. 28; XGewerbeanzeige, Erlaubnis

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Vorliegen einer (Gewerbe) Erlaubnis

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie an, ob eine spezielle Erlaubnis zum Betreiben eines Gewerbes vorliegt.
Ausgabe: Dieses Feld gibt an, ob eine spezielle Erlaubnis zum Betreiben eines Gewerbes vorliegt.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Vorabversion zum Austausch mit NRW