Vorliegen einer Erlaubnis
F00000125• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe ist keine besondere Erlaubnis erforderlich. In manchen Branchen ist aber dennoch eine spezielle Erlaubnis notwendig.
Handlungsgrundlage
- GewAnzV, Nr. 28; XGewerbeanzeige, Erlaubnis
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie an, ob eine spezielle Erlaubnis zum Betreiben eines Gewerbes vorliegt.
Ausgabe: Dieses Feld gibt an, ob eine spezielle Erlaubnis zum Betreiben eines Gewerbes vorliegt.
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Vorabversion zum Austausch mit NRW