Anzeige von Viehaustellungen und Viehmärkte
D17000626• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Für Veranstaltungen mit Vieh gelten besondere Pflichten. Unter Vieh zählen alle in der Landwirtschaft gehaltenen Nutztiere, wie zum Beispiel Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen. Als Veranstalterin oder Veranstalter einer Viehausstellung, eines Viehmarktes, einer Viehschau, eines Wettbewerbes mit Vieh oder einer Veranstaltung ähnlicher Art müssen Sie die Durchführung anzeigen. In der Anzeige müssen Sie die Art der Veranstaltung angegeben. Die zuständige Behörde kann die Veranstaltungen beschränken oder verbieten, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist. Über die Einschränkungen oder Verbote wird Sie die zuständige Behörde informieren.
Handlungsgrundlage
- §4 Viehverkehrsverodnung (ViehVerkV);§3 Viehverkehrsverodnung (ViehVerkV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
2024-05-29