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Antrag Direkteinleitung aus kommunalen Kläranlagen

D17000614 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für das Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus kommunalen Kläranlagen in Gewässer benötigt man eine wasserrechtliche Erlaubnis. Kommunale Kläranlagen dienen der Behandlung von häuslichem und kommunalem Abwasser. Häusliches Abwasser stammt aus Haushaltungen oder ähnlichen Einrichtungen wie Gemeinschaftsunterkünften, Hotels, Gaststätten, Campingplätzen, Krankenhäusern, Bürogebäuden. Kommunales Abwasser umfasst zusätzlich Abwasser aus Gewerbe oder Landwirtschaft, wenn es mit gleichem Erfolg wie häusliches Abwasser biologisch gereinigt werden kann.

Handlungsgrundlage


  • §§ 8 (1), 9 (1) Nr. 4 WHG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Direkteinleitung von vorgereinigtem Abwasser aus kommunalen Kläranlagen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden