Antrag Direkteinleitung aus kommunalen Kläranlagen
D17000614• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Für das Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus kommunalen Kläranlagen in Gewässer benötigt man eine wasserrechtliche Erlaubnis. Kommunale Kläranlagen dienen der Behandlung von häuslichem und kommunalem Abwasser. Häusliches Abwasser stammt aus Haushaltungen oder ähnlichen Einrichtungen wie Gemeinschaftsunterkünften, Hotels, Gaststätten, Campingplätzen, Krankenhäusern, Bürogebäuden. Kommunales Abwasser umfasst zusätzlich Abwasser aus Gewerbe oder Landwirtschaft, wenn es mit gleichem Erfolg wie häusliches Abwasser biologisch gereinigt werden kann.
Handlungsgrundlage
- §§ 8 (1), 9 (1) Nr. 4 WHG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden