SDS_Antrag für eine Ausnahmegenehmigung von Mehr- und Nachtarbeit bei schwangeren oder stillenden Frauen
D17000565• Version 1.0•
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methodisch freigegeben
Inhalt
Definition
99006054273000 Verbot der Mehrarbeit, Nachtarbeit, Fließarbeit, Akkordarbeit oder Ähnliches bei einer schwangeren oder stillenden Frau Ausnahmebewilligung Eine Ausnahme für die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Person in Nachtarbeit, Mehrarbeit, der Art, sowie dem Arbeitstempo muss durch das zuständige Amt für Arbeitsschutz bewilligt werden.
Handlungsgrundlage
- § 29 (3) Nr. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG); § 29 (3) Nr. 8 Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Formularangaben
Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Mehr- oder Nacharbeit einer schwangeren oder stillenden Frau
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
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