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Antrag auf Bergbau Erlaubnis - Verlängerung

D17000493 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 methodisch freigegeben

Inhalt

Definition


Eine bergrechtliche Erlaubnis zum Aufsuchen einer oder mehrerer Bodenschätze wird zunächst für maximal 5 Jahre erteilt. Wenn diese 5 Jahre abgelaufen sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis um weitere 3 Jahre verlängert werden. Eine solche Verlängerung muss beantragt werden. Die Zuständigkeit der Bergbehörde richtet sich danach, in welchem Bundesland das Erlaubnisfeld liegt.

Handlungsgrundlage


  • § 7 BBergG (Bundesberggesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Bergbau Erlaubnis - Verlängerung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden