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Antrag auf Bergbau Bewilligung - Verlängerung

D17000487 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 methodisch freigegeben

Inhalt

Definition


Mit einer bergrechtlichen Bewilligung darf man als Einziger innerhalb eines festgelegten Gebietes bestimmte Bodenschätze aufsuchen und abbauen. Bewilligungen werden für einen befristeten Zeitraum erteilt. Man kann diese Bewilligung verlängern lassen, falls der Bewilligungszeitraum in absehbarer Zeit ausläuft und die Lagerstätte noch nicht erschöpft ist. Dafür muss einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde gestellt und unter anderem einen Zeitpunkt angegeben werden, an dem das Vorkommen voraussichtlich erschöpft sein wird.

Handlungsgrundlage


  • § 8 BBergG (Bundesberggesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Bergbau Bewilligung - Verlängerung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden