Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung Erteilung
D17000479• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
methodisch freigegeben
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung vom 2. März 2023; § 16 ff. Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in der Fassung vom 14. Juni 2021; § 19 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in der Fassung vom 14. Juni 2021; § 21a Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in der Fassung vom 14. Juni 2021; § 74 (2) Nr. 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) in der Fassung vom 7. Dezember 2021; § 73 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) in der Fassung vom 7. Dezember 2021; § 24 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung vom 2. März 2023
Formularangaben
Technische Beschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung auf Ihrem Flugplatz durchführen möchten, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegeneinander antreten, dann benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Stichwörter
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