Antrag Betriebsplanverfahren Abschlussbetriebsplan - erstmalig
D17000303• Version 1.0•
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Inhalt
Definition
Um die Maßnahmen zur Einstellung des Betriebes durchführen zu können, braucht man einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Wenn die bergbaulichen Tätigkeiten im gesamten Betrieb oder nur ein Teil des Betriebes eingestellt werden soll, muss ein Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan aufgestellt werden. Nach der Durchführung der Arbeiten und der behördlichen Abnahme wird die Bergaufsicht für den Betrieb oder die Teilfläche beendet. Dieser Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan muss von der Bergbehörde des Bundeslandes, in dem das Bergbauvorhaben liegt, zugelassen werden. Für die Zulassung eines Abschlussbetriebsplanes sind keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nötig.
Handlungsgrundlage
- § 52 BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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