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Antrag Betriebsplanverfahren Abschlussbetriebsplan - erstmalig

D17000303 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 methodisch freigegeben

Inhalt

Definition


Um die Maßnahmen zur Einstellung des Betriebes durchführen zu können, braucht man einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Wenn die bergbaulichen Tätigkeiten im gesamten Betrieb oder nur ein Teil des Betriebes eingestellt werden soll, muss ein Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan aufgestellt werden. Nach der Durchführung der Arbeiten und der behördlichen Abnahme wird die Bergaufsicht für den Betrieb oder die Teilfläche beendet. Dieser Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan muss von der Bergbehörde des Bundeslandes, in dem das Bergbauvorhaben liegt, zugelassen werden. Für die Zulassung eines Abschlussbetriebsplanes sind keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nötig.

Handlungsgrundlage


  • § 52 BBergG (Bundesberggesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag Betriebsplanverfahren Abschlussbetriebsplan - erstmalig

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden