Förderabgabe für Bergbautätigkeiten
D17000249• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn für das Unternehmen eine Bewilligung zum gewerblichen Abbau von Bodenschätzen vorliegt oder das Unternehmen einen Bergwerk besitzt, muss jährlich eine Förderabgabe entrichtet werden. Diese erhebt das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das das Unternehmen eine bergrechtliche Bewilligung besitzt.
Handlungsgrundlage
- §§ 31, 32 Bundesberggesetz (BBergG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden