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Antrag auf Bergbau Bewilligung - Aufhebung

D17000144 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 methodisch freigegeben

Inhalt

Definition


Mit einer bergrechtlichen Bewilligung darf der Inhabende einer Bewilligung als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen. Man kann diese Bewilligung vollständig oder teilweise aufheben lassen, sowohl gegenständlich (einzelne Bodenschätze) als auch räumlich. Dazu muss ein Antrag bei der zuständigen Bergbehörde gestellt werden. Es müssen keine Gründe für eine Aufhebung angegeben werden.

Handlungsgrundlage


  • § 19 BBergG (Bundesberggesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Bergbau Bewilligung - Aufhebung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden