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Anzeige der Veräußerung eines Denkmals

D17000027 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wird ein Denkmal veräußert, so haben der frühere und der neue Eigentümer den Eigentümerwechsel unverzüglich bei der unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.

Handlungsgrundlage


  • Denkmalschutzgesetz

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Veräußerungsanzeige

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden