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Antrag Hortgebühren Festsetzung

D16000530 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für jedes Kind, das zur Betreuung im Hort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Gebühr für die Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.

Handlungsgrundlage


  • §§ 1, 3 und 4 Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung (ThürHortkbVO) (zuletzt geändert: 12.03.2013), § 2 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (THürSchFG) (zuletzt geändert: 01.08.2020), § 49 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) (zuletzt geändert: 01.08.2020), §§ 1, 12 bis 14 und 16 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 01.07.2014)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Festsetzung der Hortgebühren inkl. Nachweise

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Hortgebühren Festsetzung (99088065002000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden