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Ablehnungsbescheid Verlegung oder Änderung Telekommunikationslinien Zustimmung

D16000492 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für die Verlegung oder die Änderung von Telekommunikationslinien ist die schriftliche oder elektronische Zustimmung des Trägers der Wegebaulast erforderlich.

Handlungsgrundlage


  • § 125 Abs. 2, § 127 und § 223 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) (zuletzt geändert: 14.03.2023), Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien) bekanntgemacht mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 07/2020 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 14.03.2020, §§ 1, 12 bis 14 und 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (zuletzt geändert: 25.06.2021)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien Zustimmung (99012104134000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden