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Ablehnungsbescheid Eingriffe Natur und Landschaft Genehmigung

D16000460 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung. Eingriffe in Natur und Landschaft liegen vor, wenn durch Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden können.

Handlungsgrundlage


  • § 15 Abs. 1 und § 17 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (zuletzt geändert: 08.12.2022), §§ 12 und 14 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 10.05.2018), § 1 und Anlage Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) (zuletzt geändert: 06.12.2022)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Eingriffe in Natur und Landschaft Genehmigung (99090003006000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden