Ablehnungsbescheid Eingriffe Natur und Landschaft Genehmigung
D16000460• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung. Eingriffe in Natur und Landschaft liegen vor, wenn durch Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden können.
Handlungsgrundlage
- § 15 Abs. 1 und § 17 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (zuletzt geändert: 08.12.2022), §§ 12 und 14 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 10.05.2018), § 1 und Anlage Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) (zuletzt geändert: 06.12.2022)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Eingriffe in Natur und Landschaft Genehmigung (99090003006000).
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Versionshinweis
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