Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Anzeigebestätigung Tierschutzbeauftragte Bestellung

D16000438 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Einrichtungen und Betriebe, in denen Wirbeltiere oder Kopffüßer gehalten oder verwendet werden, müssen über Tierschutzbeauftragte verfügen. Der Träger der Einrichtung oder die für den Betrieb verantwortliche Person hat vor Aufnahme der Tätigkeit einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte zu bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzuzeigen. In der Anzeige sind auch die Stellung und die Befugnisse des oder der Tierschutzbeauftragten anzugeben.

Handlungsgrundlage


  • §§ 5 und 11 Abs. 1 Nr. 1 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) (Zuletzt geändert: 31.08.2015); §§ 1, 12 bis 14 und 16 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (Zuletzt geändert: 10.05.2018); § 10 Tierschutzgesetz (TierSchG) (Zuletzt geändert am: 20.12.2022)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeigebestätigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Tierschutzbeauftragte Bestellung (99110013061000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden