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Ablehnungsbescheid Rechtsfähigkeit wirtschaftlicher Verein Verleihung

D16000409 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer bundesgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Land zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat.

Handlungsgrundlage


  • §§ 22, 24, 25, 26 und 27 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (zuletzt geändert: 14.03.2023); § 1 und Anlage Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales (ThürVwKostOIM) (zuletzt geändert: 23.04.2019); §§ 12 und 14 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 10.05.2018)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein Verleihung (99119007067000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden