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Ablehnungsbescheid Vorankündigung Errichtung Baustelle Entgegennahme

D16000397 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn eine Baustelle eingerichtet werden soll, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, muss der zuständigen Stelle eine Vorankündigung übermittelt werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 12 und 14 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 10.05.2018); § 2 Abs. 2 und 3, § 4, Anhang I und II Baustellenverordnung (BaustellV) (zuletzt geändert: 19.12.2022)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid (Antrag auf Entgegennahme einer Vorankündigung der Errichtung einer Baustelle inkl. Nachweise)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden