Ablehnungsbescheid Vorankündigung Errichtung Baustelle Entgegennahme
D16000397• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn eine Baustelle eingerichtet werden soll, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, muss der zuständigen Stelle eine Vorankündigung übermittelt werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 12 und 14 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 10.05.2018); § 2 Abs. 2 und 3, § 4, Anhang I und II Baustellenverordnung (BaustellV) (zuletzt geändert: 19.12.2022)
Formularangaben
Ablehnungsbescheid (Antrag auf Entgegennahme einer Vorankündigung der Errichtung einer Baustelle inkl. Nachweise)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden