Ablehnungsbescheid Schwerbehindertenausweis Ausstellung
D16000347• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Einen Schwerbehindertenausweis kann jeder Mensch erhalten, der nachweislich einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr nachweisen kann und dessen Wohnsitz sich in Deutschland befindet. Eine Gleichstellung einer Behinderung unter 50 berechtigt nicht dazu, einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis geltend machen zu können.
Handlungsgrundlage
- § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), § 2 Thüringer Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (ThürAGSGB IX)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Schwerbehindertenausweis Ausstellung (99015007012000).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden