Ablehnungsbescheid Flurstück Bildung
D16000319• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Anlass einer Flurstücksbildung kann unter anderem die Schaffung von Bauplätzen, die Umsetzung eines Grundstückskaufvertrages zur Abschreibung eines Grundstücksteiles oder die Veränderung der Eigentumsgrenze sein. Flurstücke können durch Teilung entstehen - das erfolgt auf Antrag. Neue Flurstücke können aber auch durch Verschmelzung entstehen - das passiert normalerweise von Amts wegen.
Handlungsgrundlage
- § 10 Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG); §§ 5 und 29 Grundbuchordnung (GBO); Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm); Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG); § 890 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der folgende FIM-Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Flurstück Bildung (99123002094000)
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