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Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung Vorhabensbezogene Bauart Genehmigung

D16000308 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Bauarten dürfen nur verwendet werden, wenn sie bei ordnungsgemäßer Instandhaltung über eine angemessene Zeitdauer den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und für ihren Zweck geeignet sind. Bauarten, die von technischen Baubestimmungen abweichen oder keine allgemein anerkannten Regeln der Technik haben, benötigen eine Genehmigung. Ausnahmen können festgelegt werden, wenn keine Gefahren zu erwarten sind, und die Übereinstimmung mit den technischen Baubestimmungen muss bestätigt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 17 ThürBO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: (99012075006000) Vorhabensbezogene Bauart Genehmigung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden