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Verwendbarkeitsnachweis Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Bauprodukte Erteilung

D16000303 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Um Bauprodukten verwenden zu können, muss entweder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall beantragt werden. Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist nötig, wenn es keine technischen Baubestimmungen und auch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für das Bauprodukt gibt oder wesentlich davon abweicht. Eine Zustimmung im Einzelfall kann beantragt werden, wenn ein Bauprodukt nur im Rahmen eines konkreten Bauvorhabens verwendet werden soll.

Handlungsgrundlage


  • § 20 Thüringer Bauordnung (ThürBO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Verwendbarkeitsnachweis (Antrag auf Erteilung einer bauaufsichtlichen Zulassung für Bauprodukte inkl. Nachweise)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Das vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-IDs erstellt: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung (99012058001000); Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung im Einzelfall (99012058001001).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden