Verwendbarkeitsnachweis Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Bauprodukte Erteilung
D16000303• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Um Bauprodukten verwenden zu können, muss entweder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall beantragt werden. Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist nötig, wenn es keine technischen Baubestimmungen und auch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für das Bauprodukt gibt oder wesentlich davon abweicht. Eine Zustimmung im Einzelfall kann beantragt werden, wenn ein Bauprodukt nur im Rahmen eines konkreten Bauvorhabens verwendet werden soll.
Handlungsgrundlage
- § 20 Thüringer Bauordnung (ThürBO)
Formularangaben
Verwendbarkeitsnachweis (Antrag auf Erteilung einer bauaufsichtlichen Zulassung für Bauprodukte inkl. Nachweise)
Technische Beschreibung
Das vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-IDs erstellt: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung (99012058001000); Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung im Einzelfall (99012058001001).
Stichwörter
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Versionshinweis
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