Ablehnungsbescheid Hausschlachtung Durchführung
D16000243• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wer Huftiere wie Schweine, Pferde oder andere Farmtiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten möchte, muss das Tier bei der zuständigen Behörde anmelden. Dies umfasst die Anmeldung zur amtlichen Schlachttieruntersuchung bei Gesundheitsstörungen, zur amtlichen Fleischuntersuchung und zur Trichinenuntersuchung. Ausnahmen bestehen für sehr junge Ferkel und Schweine aus amtlich anerkannten Haltungsbetrieben. Die Anmeldung muss den geplanten Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung enthalten.
Handlungsgrundlage
- §4 TierSchlV; § 41, 43 ThürVwVfG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Hausschlachtung Durchführung (99110035058000); Hausschlachtung Durchführung amtliche Schlachttieruntersuchung (99110035058001); Hausschlachtung Durchführung amtliche Fleischuntersuchung (99110035058002); Hausschlachtung Durchführung amtliche Untersuchung auf Trichinen (99110035058003);
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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