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Ablehnungsbescheid Hausschlachtung Durchführung

D16000243 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wer Huftiere wie Schweine, Pferde oder andere Farmtiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten möchte, muss das Tier bei der zuständigen Behörde anmelden. Dies umfasst die Anmeldung zur amtlichen Schlachttieruntersuchung bei Gesundheitsstörungen, zur amtlichen Fleischuntersuchung und zur Trichinenuntersuchung. Ausnahmen bestehen für sehr junge Ferkel und Schweine aus amtlich anerkannten Haltungsbetrieben. Die Anmeldung muss den geplanten Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung enthalten.

Handlungsgrundlage


  • §4 TierSchlV; § 41, 43 ThürVwVfG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid (Antrag auf Genehmigung einer Hausschlachtung)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Hausschlachtung Durchführung (99110035058000); Hausschlachtung Durchführung amtliche Schlachttieruntersuchung (99110035058001); Hausschlachtung Durchführung amtliche Fleischuntersuchung (99110035058002); Hausschlachtung Durchführung amtliche Untersuchung auf Trichinen (99110035058003);

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden