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Ablehnungsbescheid Vorbescheid genehmigungsbedürftige Anlage nach BImSchG Erteilung

D16000234 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Der Vorbescheid ermöglicht es, auf Antrag über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen und den Standort einer Anlage vorab zu entscheiden, sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse besteht. Bei Windenergieanlagen kann ein Vorbescheid erteilt werden, auch wenn noch kein Genehmigungsantrag gestellt wurde, ohne eine vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren die Genehmigung beantragt wird, wobei diese Frist auf bis zu vier Jahre verlängert werden kann.

Handlungsgrundlage


  • § 9 BImSchV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid (Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Erteilung)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Erteilung (99063015001000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden