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Anzeige Einleiten Abwasser Gewässer

D16000233 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) erfordert eine Genehmigung der zuständigen Behörde, sofern die Abwasserverordnung Anforderungen für den Ort des Anfalls des Abwassers festlegt. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden, die Direkteinleitung nicht gefährdet wird und notwendige Abwasseranlagen vorhanden sind. Unter bestimmten Bedingungen kann die Indirekteinleitung auch nur anzeigepflichtig sein.

Handlungsgrundlage


  • § 58 WHG ; § 49 ThürWG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Einleiten von Abwasser in Gewässer Anzeige

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Einleiten von Abwasser in Gewässer Anzeige (99129004169000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


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