Anzeige Einleiten Abwasser Gewässer
D16000233• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) erfordert eine Genehmigung der zuständigen Behörde, sofern die Abwasserverordnung Anforderungen für den Ort des Anfalls des Abwassers festlegt. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden, die Direkteinleitung nicht gefährdet wird und notwendige Abwasseranlagen vorhanden sind. Unter bestimmten Bedingungen kann die Indirekteinleitung auch nur anzeigepflichtig sein.
Handlungsgrundlage
- § 58 WHG ; § 49 ThürWG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Einleiten von Abwasser in Gewässer Anzeige (99129004169000)
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden